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   FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00   

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https://dejure.org/2002,20318
FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00 (https://dejure.org/2002,20318)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2002 - IV 14/00 (https://dejure.org/2002,20318)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - IV 14/00 (https://dejure.org/2002,20318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 70 Abs. 1; ZG § 17 Abs. 1
    Zulässigkeit der Teilbeschau, wenn nicht angegeben wird, dass die Waren in sich unterschiedlich beschaffen seien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Teilbeschau, wenn nicht angegeben wird, dass die Waren in sich unterschiedlich beschaffen seien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschaumaßnahmen im Zollverfahren; Beschaffenheitsvermutung des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 Zollkodex (ZK)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.02.1979 - VII R 84/75
    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Aus der Tatsache, dass die Zollstelle eine größere Anzahl von Proben entnommen hat, als erforderlich war, erwächst dem Zollbeteiligten nämlich kein Rechtsanspruch auf Untersuchung sämtlicher Proben; die Behörde darf ihr Handeln in solchen Fällen weiter danach ausrichten, dass die Ware nach der Anmeldung des Beteiligten nicht in sich unterschiedlich beschaffen war, und darf deshalb davon ausgehen, dass die Untersuchung mehrerer Proben zwangsläufig jeweils zum gleichen Ergebnis führen muss (BFH, Urteil v. 13.2.1979, VII R 84/75, BFHE 127 S. 127 = ZfZ 1979 S. 243, 245).

    Jedenfalls kann nicht angenommen werden, dass aus der Nichtuntersuchung der Rückstellprobe für die Klägerin günstige Folgerungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gezogen werden können, die dem Ergebnis der vorgenommenen Probenuntersuchung durch die ZPLA widersprechen (vgl. BFH, Urteil v. 13.2.1979, BFHE 127 S. 127 = ZfZ 1979 S. 243, 245).

    Für den von der Klägerin geltend gemachten Erstattungsanspruch obliegt ihr mithin in jedem Fall der Nachweis, dass der gesamte nicht geprüfte Teil der Ausfuhrsendung der Anmeldung entsprach (vgl. BFH, Urteil v. 13.2.1979, BFHE 127 S. 127 = ZfZ 1979 S. 243, 244).

  • BFH, 12.06.1979 - VII R 32/74
    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Da die Klägerin für beide Warenpositionen in der Ausfuhranmeldung angegeben hatte, dass sämtliche aufgeführten Schmelzkäsesorten bestimmte Fettgehalte nicht über- bzw. unterschritten, durfte das Zollamt annehmen, dass die Entnahme von jeweils einer Dose als Probe (sowie einer zusätzlichen Rückstellprobe) ausreichend war, um eine Überprüfung dieser Angaben zu ermöglichen (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974, VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urteil v. 12.6.1979, VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urteil v. 24.7.1979, VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996, 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).

    Die Daten von eigenen Fettanalysen der Ausfuhrerzeugnisse kann die Klägerin insoweit nicht mit Erfolg dem Untersuchungsergebnis der ZPLA entgegenhalten, da das Ergebnis einer von dem Zollbeteiligten veranlassten Probenuntersuchung nicht zur Grundlage der amtlichen Beschaffenheitsbeschau gemacht werden kann (BFH, Urteil v. 12.6.1979, BFHE 128 S. 284, 287).

  • BFH, 02.12.1992 - II B 112/91

    Rechtfertigung einer Urteilsberichtigung aufgrund beiläufiger Bemerkungen

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Korrekturbedürftig i.S. dieser Vorschrift sind nur entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen (BFH, Beschluss v. 02.12.1992, II B 112/91, BFH/NV 1993 S. 259).
  • BFH, 21.03.1972 - VII R 54/69
    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Tut er dies nicht, sondern nimmt er die Beschaumaßnahme unbeanstandet hin, kann er in einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht mehr mit dem Einwand gehört werden, dass die Probenzahl zu gering gewesen sei (vgl. BFH, Urteil v. 21.3.1972, VII R 54/69, BFHE 105 S. 536, 539).
  • BFH, 12.02.1974 - VII R 11/71
    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Da die Klägerin für beide Warenpositionen in der Ausfuhranmeldung angegeben hatte, dass sämtliche aufgeführten Schmelzkäsesorten bestimmte Fettgehalte nicht über- bzw. unterschritten, durfte das Zollamt annehmen, dass die Entnahme von jeweils einer Dose als Probe (sowie einer zusätzlichen Rückstellprobe) ausreichend war, um eine Überprüfung dieser Angaben zu ermöglichen (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974, VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urteil v. 12.6.1979, VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urteil v. 24.7.1979, VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996, 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • FG Düsseldorf, 26.03.1996 - 4 V 1954/95

    Aussetzung der Vollziehung eines Steueränderungsbescheides; Nacherhebung von

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Da die Klägerin für beide Warenpositionen in der Ausfuhranmeldung angegeben hatte, dass sämtliche aufgeführten Schmelzkäsesorten bestimmte Fettgehalte nicht über- bzw. unterschritten, durfte das Zollamt annehmen, dass die Entnahme von jeweils einer Dose als Probe (sowie einer zusätzlichen Rückstellprobe) ausreichend war, um eine Überprüfung dieser Angaben zu ermöglichen (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974, VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urteil v. 12.6.1979, VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urteil v. 24.7.1979, VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996, 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • BFH, 24.07.1979 - VII R 4/78
    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00
    Da die Klägerin für beide Warenpositionen in der Ausfuhranmeldung angegeben hatte, dass sämtliche aufgeführten Schmelzkäsesorten bestimmte Fettgehalte nicht über- bzw. unterschritten, durfte das Zollamt annehmen, dass die Entnahme von jeweils einer Dose als Probe (sowie einer zusätzlichen Rückstellprobe) ausreichend war, um eine Überprüfung dieser Angaben zu ermöglichen (vgl. BFH, Urteil v. 12.2.1974, VII R 11/71, BFHE 112 S. 93, 97; Urteil v. 12.6.1979, VII R 32/74, BFHE 128 S. 284, 286 f.; Urteil v. 24.7.1979, VII R 4/78, BFHE 128 S. 434, 438; FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.3.1996, 4 V 1954/95 A (Z), ZfZ 1996 S. 312).
  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall

    Im Übrigen hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bereits entschieden, dass ein Ausführer aus der Nichtuntersuchung der Rückstellprobe keine für ihn günstigen Folgerungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware ziehen kann (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 29.5.2002 - IV 14/00 - BFH, Urteil vom 13.2.1979 - VII R 84/75 -, juris).
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